Allgemeine Geschäftsbedingungen

KeepLocal Partnergutscheine und Regionalgutscheine

Teilnahmebedingungen für Partner

Diese Teilnahmebedingungen („Teilnahmebedingungen“) gelten für die Teilnahme von Partnern am KeepLocal-Gutscheinsystem.

(Stand: 28.04.2023)

Inhalt

Präambel

A. Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Registrierung als Partner

4. Leistungen des Anbieters

5. Rechte und Pflichten des Partners

6. Rechte und Pflichten des Anbieters

7. Lieferung Gutscheinkarten

8. Gutscheinkonto

9. Gewährleistung und Haftung

10. Vergütungen

11. Werbemaßnahmen

12. Vertragslaufzeit

13. Datenschutz

14. Änderungen der Teilnahmebedingungen

15. Anwendbares Recht

16. Gerichtstand

17. Salvatorische Klausel

B. Besondere Bestimmungen für das Angebot eigener Partnergutscheine

1. Beschreibung Partnergutschein

2. Gestaltung Partnergutschein

3. Aktivierung und Einlösung Partnergutschein

4. Gültigkeit Partnergutscheine

5. Vergütungsregelungen

6. Abrechnung

C. Besondere Bestimmungen für den Vertrieb von Partnergutscheinen durch Drittpartner

1. Vertrieb von Partnergutscheinen als Drittpartner

2. Vergütungsregelungen

3. Abrechnung

D. Besondere Bestimmungen für den Vertrieb von Regionalgutscheinen

1. Beschreibung Regionalgutschein

2. Aktivierung und Einlösung Regionalgutschein

3. Gültigkeit Regionalgutschein

4. Vergütungsregelungen

5. Abrechnung

Präambel

Zweck der Zusammenarbeit der Parteien ist die Einführung bzw. das Angebot eines Gutscheinsystems zur Stärkung des lokalen und regionalen Handels.

Hierzu stellt die KeepLocal GmbH, Tholeyer Str. 3A, Eingang B, 66606 St. Wendel (Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 105424, Geschäftsführer: Andreas Maurer) („Anbieter“ oder „wir“) Gewerbetreibenden und Freiberuflern („Partner“ oder „Sie“) ein von ihr entwickeltes und gepflegtes Gutscheinsystem zur Verfügung, an dem diese teilnehmen können.

Das Gutscheinsystem des Anbieters umfasst Partnergutscheine und Regionalgutscheine. Die Gutscheine werden als digitale Gutscheine und gedruckte Papiergutscheine bzw. Gutscheinkarten herausgegeben. Der Anbieter betreibt die Internetplattform www.keeplocal.de sowie Applikationen für mobile Endgeräte („Apps“).

A. Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen beziehen sich auf die Durchführung aller Verträge, die im Zusammenhang mit der Teilnahme des Partners an dem KeepLocal-Gutscheinsystem stehen.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Partner gelten ausschließlich die Teilnahmebedingungen des Anbieters. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Begriffsbestimmungen

digitaler Gutschein“: Vom Begriff des Gutscheins sind gleichermaßen digitale Gutscheine und gedruckte Papiergutscheine (= Gutscheinkarten) umfasst. Im Falle digitaler Gutscheine ist hierunter die Leistung zu verstehen, dass der Kunde digital (per App oder durch Nutzung des digital übermittelten Gutscheincodes) den betreffenden Wert einlösen kann. Ein digitaler Gutschein wird bei seiner Erstellung automatisch durch den Anbieter aktiviert.

Gutschein“: Gutschein im Sinne dieser AGB ist ein Guthaben, das den Kunden dazu berechtigt, bei einem, am KeepLocal Gutscheinsystem teilnehmenden Partner in Höhe des jeweiligen Gutscheinwertes Waren und/oder Dienstleistungen zu erwerben. Durch den Erwerb eines Gutscheins erhält der Kunde einen Anspruch, diesen Gutschein in Höhe des bestehenden Gutscheinwertes als Zahlungsmittel bei den teilnehmenden Partnern einzusetzen. Es handelt sich um einen Rechtskauf im Sinne des § 453 BGB. Der Erwerb eines Gutscheins kann erst nach Aktivierung erfolgen. Bei allen Gutscheinen des KeepLocal-Gutscheinsystems handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine im Sinne des § 3 Abs. 15 UStG.

Gutscheinkarte“: Der Begriff des Gutscheins umfasst auch gedruckte Papiergutscheine bzw. Gutscheinkarten. Gutscheinkarten verbleiben bis zur Aktivierung des Gutscheins im Eigentum des Anbieters. Deren Aktivierung erfolgt nach der Entrichtung des jeweiligen Gutscheinwertes durch den Kunden. Die bloße Versendung und Herausgabe der Gutscheinkarten führen nicht zu einer Übertragung des Eigentums.

Gutscheinprodukte“: Gutscheinprodukte sind der Partnergutschein und der Regionalgutschein.

Partner“: Als Partner gelten Gewerbetreibende und Freiberufler, die am Gutscheinsystem des Anbieters teilnehmen.

Gutscheinsystem“: Das Gutscheinsystem des Anbieters umfasst das Angebot von Partnergutscheinen und Regionalgutscheinen durch teilnehmende Partner und den Anbieter selbst.

Partnergutschein“: Ein Partnergutschein berechtigt den Kunden, diesen Gutschein beim ausstellenden Partner als Zahlungsmittel einzusetzen. Besondere Bestimmungen hierzu finden Sie unter B. und C. dieser Teilnahmebedingungen.

Kunde“: Kunden sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Gutscheinprodukte erwerben und/oder einlösen.

maximaler Gutscheinwert“: Der maximale Gutscheinwert beträgt 250,00 € pro Gutschein. Jeder Gutschein ist rechtlich selbstständig. Eine Kombination mehrerer Gutscheine im Sinne einer Übertragung des Gutscheinwertes auf einen anderen Gutschein ist ausgeschlossen. Die Gutscheine sind nicht wiederaufladbar.

Privatkunde“: Als Privatkunden bezeichnen wir Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Privatkunden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Plattform“: Plattform meint das Angebot von Gutscheinen auf der KeepLocal-Website und/oder über gleichnamige Applikationen des Anbieters.

Regionalgutschein“: Ein Regionalgutschein berechtigt den Kunden, diesen Gutschein bei allen teilnehmenden Partnern der jeweiligen Region (in der Regel innerhalb bestimmter PLZ-Bereiche) einzulösen. Besondere Bestimmungen hierzu finden Sie unter D. dieser Teilnahmebedingungen.

Unternehmenskunde“: Als Unternehmenskunden bezeichnen wir Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

3. Registrierung als Partner

Die auf der Website des Anbieters www.keeplocal.de („Website“) enthaltenen Produkt- und/oder Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Partner. Sofern der Anbieter in diesem Zusammenhang Preise auf seiner Website angibt, sind dies Nettopreise zzgl. der gesetzlichen USt. und zzgl. etwaiger Versandkosten.

Der Partner legt auf der Website des Anbieters ein Konto an und registriert sich hierfür als neuer Partner. Die Registrierung unter Angabe aller erforderlicher Registrierungsdaten stellt ein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.

Sofern der Partner nach Eingang dieses Angebots vom Anbieter eine automatisch erzeugte E-Mail erhält, mit der der Anbieter bestätigt, dass er die Registrierung des Partners erhalten hat (Eingangsbestätigung), stellt dies noch keine Annahme des Angebots im Sinne des § 147 BGB dar.

Der Anbieter nimmt das Angebot des Partners erst an, indem er ihn als Partner für sein Portal und die dort zugänglichen Leistungen freischaltet. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Partner beginnt somit erst mit der Freischaltung des Partners durch den Anbieter.

Vertragsschluss, Kontaktaufnahme und etwaige Bestellungen finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Partner hat daher sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und sonstige Daten zu jedem Zeitpunkt zutreffend sind, sodass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Partner beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Leistungen des Anbieters

Der Anbieter produziert Gutscheine, wobei vom Begriff des Gutscheins sowohl digitale Gutscheine als auch Gutscheinkarten umfasst sind. Im Falle digitaler Gutscheine ist hierunter die Leistung zu verstehen, dass der Kunde digital den betreffenden Wert einlösen kann. Im Falle der Gutscheinkarten ist hierunter das entsprechende Druckwerk zu verstehen. Regionalgutscheine in Form von Gutscheinkarten verbleiben bis zur Aktivierung des Gutscheins im Eigentum des Anbieters.

Der Anbieter stellt ferner seine Plattform den Partnern im Rahmen der Teilnahme zur Verfügung.

Eine Bestellung der Gutscheinkarten und sonstiger Produkte des Anbieters (z.B. Gutscheinständer) durch den Partner kann ausschließlich über die Website des Anbieters erfolgen, sobald sich der Partner hierfür online registriert hat.

Sofern der Partner Gutscheinkarten beim Anbieter produzieren lässt, verpflichtet sich der Anbieter, dem Partner die bestellten Gutscheinkarten und sonstigen Produkte (z.B. Kartenständer, o.ä.) vertragsgemäß zu liefern und dabei den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt mitzuteilen oder dem Partner mitzuteilen, wo er die Gutscheinkarten abholen kann. Nach erfolgter Lieferung steht dem Partner das Recht zur Nutzung der Gutscheinprodukte nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen zu.

5. Rechte und Pflichten des Partners

Mit Vertragsschluss ist der Partner berechtigt und verpflichtet, am Gutscheinsystem teilzunehmen.

Der Partner hat insbesondere das Recht, eigene Partnergutscheine im KeepLocal-Design herauszugeben und zu akzeptieren sowie Partnergutscheine von anderen Partnern und Regionalgutscheine zu vertreiben und zu akzeptieren. Besondere Bestimmungen hierzu sind in den nachfolgenden Kapiteln B., C. und D. geregelt.

Der Partner ist verpflichtet, etwaig anfallende Versandkosten für Gutscheinkarten an den Anbieter zu entrichten. Deren Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Tabelle unter Konditionen.

Gutscheinkarten, die der Partner zum Verkauf in seinem Besitz hat, sind vom ihm sicher aufzubewahren. Das Risiko für den Verlust der erhaltenen Gutscheinkarten liegt beim Partner. Er haftet bei Verlust oder Diebstahl der in seinem Besitz befindlichen Gutscheinkarten in Höhe von 0,10 € pro Gutscheinkarte.

Der Partner ist dazu verpflichtet, sich rechtskonform zu verhalten und gesetzliche Regelungen sowie Vorgaben öffentlicher Stellen zu beachten.

Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzueilen, wenn die Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht gemäß der Insolvenzordnung (InsO) vorliegen.

Dem Partner ist es untersagt, selbst Gutscheine als Kunde zu erwerben und damit weitere Gutscheine zu bezahlen. Der Partner hat dem Anbieter den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Schadensersatz beträgt 10% des Gutscheinnennwertes des jeweils vom Partner erworbenen Gutscheins. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Partner einen geringeren Schaden nachweist.

Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung einer sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Verpflichtung einschließlich der angemessenen Rechtsverteidigungskosten auf erstes Anfordern frei.

6. Rechte und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter ist verpflichtet, freigeschalteten Partnern die Teilnahme am Gutscheinsystem zu ermöglichen. Der Anbieter ist verpflichtet, den Partner auf seiner Plattform als Teilnehmer zu nennen.

Der Anbieter wird dem Partner auf dessen Bestellung hin gedruckte Gutscheinkarten auf dessen Kosten zuzusenden oder mitteilen, wo sie vor Ort abgeholt werden können. Die Verantwortung für die Übersendung, einschließlich der ordnungsgemäßen Verpackung und Auswahl einer Transportperson, liegt in diesen Fällen beim Anbieter.

Der Anbieter ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit des Gutscheinsystems im Rahmen des Zumutbaren durch Wartungen, Updates und die technische Fortentwicklung zu gewährleisten. Die eingeschränkte Verfügbarkeit bei der Wartung des Systems des Anbieters erfolgt im angemessenen Rahmen in den erforderlichen Wartungszeiten für Sicherungen. Der Anbieter haftet nicht für Störungen seines Systems aufgrund höherer Gewalt oder systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder Netzbetreibern.

Der Anbieter ist berechtigt, vor Vertragsschluss eine Bonitätsauskunft zum Partner einzuholen, wobei nur solche Informationen und Auskünfte eingeholt werden, die erforderlich sind, um auszuschließen, dass sich die wirtschaftliche Situation des Partners nachteilig auf das Gutscheinsystem auswirken könnte. Nähere Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

Der Anbieter hat ferner das Recht, ohne Vorankündigung Änderungen an seinen Diensten vorzunehmen oder diese kurzzeitig auszusetzen, sofern dies der Optimierung dient.

7. Lieferung Gutscheinkarten

Die Lieferung von Gutscheinkarten erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Lieferung erfolgt an die vom Partner angegebene Lieferadresse, die von der Rechnungsadresse abweichen kann. Der Partner ist verantwortlich für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse.

8. Gutscheinkonto

Für jeden Gutschein wird beim Anbieter ein digitales buchhalterisches Gutscheinkonto geführt und dieses mit einer digitalen Gutscheinnummer verknüpft. Im Falle der Gutscheinkarten ist das digitale Gutscheinkonto nach der Aktivierung durch die jeweilige Gutscheinnummer mit der jeweiligen Gutscheinkarte verbunden. Bei (Teil-) Einlösung eines Gutscheins wird diese auf dem digitalen Gutscheinkonto verrechnet. Der eingelöste Betrag wird vom bestehenden Gutscheinwert abgezogen. Wird nur ein Teilbetrag des Gutscheins eingelöst, verbleibt der Restbetrag auf dem Gutscheinkonto. Eine Aufteilung des Gutscheinbetrages auf mehrere Gutscheinkonten ist ebenso ausgeschlossen wie die Barauszahlung des Restbetrages, da dies dem Ziel, den regionalen Handel zu stärken, zuwiderlaufen würde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages.

9. Gewährleistung und Haftung

Soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Anbieter haftet dem Grunde nach

  • für Schäden des Partners, die der Anbieter durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat oder für Schäden des Partners, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters zurückzuführen sind,
  • für Schäden, für die der Anbieter nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, dem Kunden gewährten Garantien oder wegen arglistiger Täuschung haftet,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

Die Haftung des Anbieters für auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht beruhenden Schäden, ist der Höhe nach auf den nach der Art des Geschäfts typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei wesentliche Pflichten solche sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung des Anbieters für unverschuldet oder leicht fahrlässig von ihm verursachte Unterbrechungen der Verfügbarkeit seines Angebots und die Rechtzeitigkeit der Versendung oder Zustellung von E-Mails wird ausgeschlossen, da eine Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder nicht jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann.

10. Vergütungen

Die Vergütungsregelungen ergeben sich zu den einzelnen Gutscheinprodukten aus den besonderen Bestimmungen unter B. (eigene Partnergutscheine), C. (Drittpartner) und D. (Regionalgutscheine).

Eine Grundgebühr für die Teilnahme am Gutscheinsystem wird nicht erhoben.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Partner unmittelbar zu jedem Zahlungsvorgang eine separate Rechnung zu erteilen.

Um einen Missbrauch des Gutscheinsystems auszuschließen, hat der Anbieter das Recht, den Zugang eines Partners zum „KeepLocal“-Gutscheinsystem bei Gutscheinaktivierungen in auffälliger Höhe vorrübergehend zu sperren und eine dahingehende Überprüfung durchzuführen. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, wird davon ausgegangen, dass es sich bei Gutscheinaktivierungen eines Partners in Höhe von über 1.000,– € pro Kalenderwoche um eine auffällige Höhe handelt.

11. Werbemaßnahmen

Der Partner wird das Gutscheinsystem bestmöglich bewerben und erhält nach Freischaltung seines Kontos vom Anbieter mehrere Aufkleber, die ihn als Teilnehmer am Gutscheinsystem kenntlich machen. Diese sollten möglichst im Eingangsbereich, dem Kassenbereich und/oder in den Geschäftsräumen, für die Kunden deutlich sichtbar, angebracht werden. Der Partner kann die ihm zur Verfügung gestellten Gutscheine in einem Gutscheinständer oder einer ähnlich sicht- und nutzbaren Einrichtung zum Verkauf anbieten. Der Anbieter wird dem Partner hierfür entsprechende Vorrichtungen zum Kauf anbieten.

Der Anbieter stellt dem Partner im Downloadbereich seiner Website Bildmaterial und digitales Werbematerial („Materialien“) zur Verfügung. Die Materialien dürfen vom Partner unter den folgenden Voraussetzungen unentgeltlich genutzt werden:

  • Der Partner erhält ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes, räumlich auf Deutschland beschränktes Nutzungsrecht. Der Partner erwirbt die Nutzungsrechte nicht ausschließlich. Eine weitere Übertragung von Nutzungsrechten an einen Dritten oder eine Unterlizenzierung durch den Partner ist daher nicht gestattet.
  • Eine Weitergabe an lokale Pressevertreter oder die Verwendung in Sozialen Medien ist unter Nennung des Anbieters hingegen ausdrücklich gewünscht.

Dem Partner ist es gestattet, Materialien für seinen Verwendungszweck geringfügig anzupassen. Nicht gestattet sind aber Bearbeitungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Anbieter persönliche Nachteile entstehen können (bspw. Rufschädigung) sowie allgemein Abänderungen, die Rechte des Anbieters oder Dritter beeinträchtigen können. In diesen Fällen hat der Partner eine ausdrückliche Einwilligung beim Anbieter einzuholen. Die Materialien dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden

  • zum Zwecke von unerlaubten oder strafbaren Handlungen;
  • in pornographischem Zusammenhang;
  • in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en)
  •  in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen, den Anbieter und/oder andere Partner.

Bei Verwendung der Materialien ist der Anbieter als Quelle anzugeben. Dies kann jedoch, falls es aus Platzgründen oder optischen Erfordernissen nicht direkt unter dem Bild oder seitlich des Bildes möglich ist (Web-Site, Flyer etc.) auch an anderer gut einsehbarer Stelle (Impressum etc.) erfolgen.

12. Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens drei (3) Monate und beginnt mit dem Datum der Freischaltung des Partners durch den Anbieter.

Die Parteien haben das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten jeweils zum Monatsende in Textform zu kündigen.

Die Pflicht des Partners, bereits aktivierte Partnergutscheine während der Dauer ihrer Gültigkeit wie ein offizielles Zahlungsmittel zu akzeptieren, bleibt von der Kündigung unberührt und besteht auch nach der Kündigung fort. Sowohl die Ausgabe wie auch das Einlösen von Regionalgutscheinen ist vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung an ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mit Beendigung des Vertrages ist der Partner dazu verpflichtet, unverzüglich alle Gutscheinkarten und sonstigen Produkte des Anbieters, die sich in seinen Geschäftsräumen oder auf andere Weise in seinem Besitz befinden, an den Anbieter herauszugeben.

13. Datenschutz

Sofern personenbezogene Daten im Rahmen der Teilnahme des Partners an dem Gutscheinsystem verarbeitet werden, hat der Partner als Verantwortlicher für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO zu sorgen.

Die datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere Verpflichtung auf die Vertraulichkeit, bestehen auch nach der Beendigung dieses Vertrags fort. Dem Partner ist es daher insbesondere auch untersagt, Gutscheinnummern zu Gutscheinen, die Kunden erworben haben, zu vervielfältigen und zu speichern.

Näheres zur Verarbeitung personenbezogener Daten regeln die Parteien in der als Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO, welche die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Parteien konkretisiert.

14. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen einer Vereinbarung beider Parteien in Textform.

Vorstehendes Textformerfordernis gilt nicht im Falle der unwidersprochenen Annahme abgeänderter Teilnahmebedingungen durch den Partner, sofern ihm vom Anbieter beabsichtigte Abänderungen in Textform mitgeteilt werden. Erklärt der Partner nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der beabsichtigten Änderungen seinen Widerspruch, gelten die Änderungen als von ihm angenommen. Die Änderungsbefugnis des Anbieters gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit.

15. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

16. Gerichtsstand

Handelt der Partner als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag St. Wendel als Geschäftssitz des Anbieters.

Hat der Partner seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Partners zugerechnet werden können.

17. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird im Übrigen auch nicht berührt, soweit eine Regelungslücke im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bestehen sollte.

Sollte eine Bestimmung unwirksam werden, vereinbaren die Parteien, dass an ihrer Stelle eine Bestimmung gelten soll, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung oder dem gesamten Vertrag verfolgten Zweck entspricht, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die vorstehende Regelung verfolgt den Willen der Parteien, die Gesamtunwirksamkeit der Teilnahmebedingungen als Folge der Teilunwirksamkeit in jedem Fall auszuschließen.

B. Besondere Bestimmungen für das Angebot eigener Partnergutscheine

1. Beschreibung Partnergutschein

Ein Partnergutschein berechtigt den Kunden, diesen Gutschein beim ausstellenden Partner als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Partnergutschein kann ausschließlich bei dem ausstellenden Partner eingelöst werden. Eine Drittakzeptanz besteht nicht.

Der Partner ist verpflichtet, seine eigenen Partnergutscheine als Mehrzweck-Gutscheine auszugestalten. Es ist daher nicht gestattet, die eigenen Partnergutscheine ausschließlich für einzelne Leistungen anzubieten.

Der Partner ist ferner verpflichtet, seine eigenen, gültigen Partnergutscheine als zu anderen Zahlungsmittel gleichwertiges Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Es gelten die Regelungen zum maximalen Gutscheinwert unter Ziffer A.2.

2. Gestaltung Partnergutschein

Der Anbieter gestaltet die Gutscheinkarten des teilnehmenden Partners in dessen Corporate Design.

Der Partner räumt dem Anbieter zu diesem Zweck unentgeltlich die hierfür erforderlichen Rechte zur Nutzung der Logos des Partners für die Gestaltung der Gutscheine des Partners in dessen Corporate Design ein. Ferner räumt der Partner dem Anbieter die erforderlichen Rechte vergütungsfrei ein, um die Gutscheine per Suchmaschinenmarketing und sonstiges Online-Marketing zu bewerben.

Soweit dies zur Herstellung und der Verbreitung der Gutscheine des Partners erforderlich ist, räumt der Partner dem Anbieter ferner die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen Inhalten vergütungsfrei ein. Die vom Partner zur Verfügung gestellten Inhalte dürfen vom Anbieter optimiert, in ihrem Kern jedoch nicht verändert werden.

Der Partner sichert dem Anbieter zu, dass die dem Anbieter zur Verfügung gestellten Rechte und Vorlagen keine Rechte Dritter verletzen.

3. Aktivierung und Einlösung Partnergutschein

Die Aktivierung eines Partnergutscheins kann an der Kasse des Partners, an der Kasse eines anderen, teilnehmenden Partners oder digital im System des Anbieters erfolgen.

Der Gutschein wird nach Aktivierung durch Vorzeigen des entsprechenden Gutscheincodes – entweder des digitales Gutscheincodes in der App, E-Mail oder des analogen Gutscheincodes auf der Gutscheinkarte – beim Partner eingelöst.

Der Partnergutschein ist ganz oder in Teilen einlösbar.

4. Gültigkeit Partnergutscheine

Partnergutscheine sind ab ihrer Aktivierung mindestens drei Jahre gültig. Die jeweilige Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Aufdruck bzw. Angabe auf dem Gutschein. Einem Partner ist es gestattet, auch eine längere Gültigkeitsdauer für seine Partnergutscheine festzulegen. Die maximale Gültigkeitsdauer für Partnergutscheine beträgt zehn Jahre.

Durch den Anbieter nicht veranlasste oder vorgesehene Vervielfältigungen oder sonstige missbräuchliche Manipulationen des Partnergutscheins bzw. des Barcodes sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

5. Vergütungsregelungen

Bei der Ausgabe von eigenen Partnergutscheinen an Kunden verbleiben die Einnahmen vollständig beim Partner. Eine zusätzliche Vergütung steht dem Partner für von ihm ausgegebene, eigene Partnergutscheine nicht zu. Für den Partner fällt kein Organisationsentgelt des Anbieters an, der Partner zahlt nur die mit dem Anbieter vereinbarten Gestaltungs-, Produktions- und Lieferkosten für seine Partnergutscheine.

Sofern der Anbieter Partnergutscheine des Partners an Kunden über seine Plattform als Wiederverkäufer verkauft, ist der Partner verpflichtet, diese Partnergutscheine an den Anbieter zuvor zum Preis in Höhe des Nennwertes des jeweiligen Gutscheins zu veräußern. Für die Organisation des Gutscheinsystems entrichtet der Partner an den Anbieter ein Organisationsentgelt i.H.v. 4,9 % brutto (inkl. der gesetzl. USt.) des Gutscheinwertes.

Erwirbt der Kunde einen Partnergutschein bei einem Drittpartner, der auch am Gutscheinsystem des Anbieters teilnimmt (Kapitel C.), steht dem Anbieter gegen den Partner ebenfalls ein Organisationsentgelt i.H.v. 4,9 % brutto (inkl. der gesetzl. USt.) des Gutscheinwertes zu.

6. Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt in Intervallen, die zwischen dem Anbieter und dem Partner abzustimmen sind (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich).

C. Besondere Bestimmungen für den Vertrieb von Partnergutscheinen durch Drittpartner

1. Vertrieb von Partnergutscheinen als Drittpartner

Am Gutscheinsystem teilnehmende Partner sind, vorbehaltlich der Zustimmung des Anbieters, berechtigt, auch Gutscheine von anderen teilnehmenden Partnern als Wiederverkäufer zu vertreiben („Drittpartner“).

2. Vergütungsregelungen

Jeden Partnergutschein, den ein Drittpartner an Kunden veräußert, erwirbt er vom Anbieter zuvor zum Preis in Höhe des Nennwertes des jeweiligen Gutscheins. Der Anbieter erteilt dem Drittpartner im Gegenzug eine Gutschrift in Höhe von 2% brutto (inkl. der gesetzl. USt.) des Nennwertes des jeweiligen Gutscheins.

3. Abrechnung

Wenn ein Drittpartner Partnergutscheine von anderen teilnehmenden Partnern an Kunden verkauft, rechnet der Anbieter den Gutscheinverkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Drittpartner ab.

Die Abrechnung erfolgt in Intervallen, die zwischen dem Anbieter und dem Drittpartner abzustimmen sind (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich).

Soweit Lastschriftverfahren vereinbart ist, zieht der Anbieter den Verkaufspreis per Lastschrifteinzug vom Konto des Drittpartners ein. Scheitert dieser Einzug, ist der Drittpartner zu einer Zahlung in Höhe von 25 € an den Anbieter verpflichtet, sofern er das Scheitern zu vertreten hat. Bankseitig berechnete Entgelte sind in diesem Betrag enthalten. Ist kein Lastschriftverfahren vereinbart, ist der Drittpartner verpflichtet, den Verkaufspreis binnen 14 Tagen nach Gutscheinverkauf an den Anbieter mittels Überweisung zu zahlen.

D. Besondere Bestimmungen für den Vertrieb von Regionalgutscheinen

1. Beschreibung Regionalgutschein

Ein Regionalgutschein berechtigt den Kunden, diesen Gutschein bei allen teilnehmenden Partnern der jeweiligen Region (in der Regel innerhalb bestimmter PLZ-Bereiche) einzulösen. Die entsprechenden Regionalgutscheine können bei allen teilnehmenden Partnern in der betroffenen Region, die als Verkaufsstellen registriert sind, erworben und auch bei allen teilnehmenden Partnern, die als Akzeptanzstelle registriert sind, in dieser begrenzten Region (z.B. einer Stadt oder Gemeinde), mithin in einem begrenzten Netz von Dienstleistern im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) ZAG, eingelöst werden. Die aktuell bestehenden Regionen und die jeweils teilnehmenden Partner dieser Regionen sind online einzusehen unter https://keeplocal.de. Herausgeber der Regionalgutscheine ist der Anbieter. Eine Einlösung in einer anderen Region ist ausgeschlossen.

Bei Regionalgutscheinen ist der Partner verpflichtet, Regionalgutscheine als zu anderen Zahlungsmittel gleichwertiges Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Es gelten die Regelungen zum maximalen Gutscheinwert unter Ziffer A.2.

2. Aktivierung und Einlösung Regionalgutschein

Die Aktivierung des Regionalgutscheins kann an der Kasse eines teilnehmenden Partners oder digital im System des Anbieters erfolgen.

Der Regionalgutschein wird nach Aktivierung durch Vorzeigen des entsprechenden Gutscheincodes – entweder des digitales Gutscheincodes in der App, E-Mail oder des analogen Gutscheincodes auf der Gutscheinkarte – beim akzeptierenden Partner eingelöst. Im Falle der Einlösung des Regionalgutscheins beauftragt der Kunde den Anbieter, den jeweiligen Zahlungsbetrag an den akzeptierenden Partner zu zahlen.

Der Regionalgutschein ist ganz oder in Teilen einlösbar.

Das Einlösen eines nicht oder nicht mehr gültigen Regionalgutscheins ist dem Partner untersagt. Dabei ist zu beachten, dass der Partner lediglich Regionalgutscheine derjenigen Region vertreiben und akzeptieren darf, welcher er selbst angehört.

3. Gültigkeit Regionalgutschein

Regionalgutscheine sind ab ihrer Aktivierung mindestens drei Jahre gültig. Die jeweilige Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Aufdruck bzw. Angabe auf dem jeweiligen Gutschein. Die maximale Gültigkeitsdauer für Regionalgutscheine beträgt zehn Jahre.

Durch den Anbieter nicht veranlasste oder vorgesehene Vervielfältigungen oder sonstige missbräuchliche Manipulationen des Regionalgutscheins bzw. des Gutscheincodes sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

4. Vergütungsregelungen

Für jeden durch einen Partner wiederverkauften Regionalgutschein zahlt der Partner dem Anbieter den Nennwert des jeweiligen Gutscheins. Der Anbieter erteilt dem Partner im Gegenzug eine Gutschrift in Höhe von 2% brutto (inkl. der gesetzl. USt.) des Nennwertes des jeweiligen Gutscheins

Im Falle einer Einlösung eines Regionalgutscheins bei einem teilnehmenden Partner steht dem Anbieter kein Organisationsentgelt zu. Wird ein Regionalgutschein (teilweise) eingelöst, erhält der einlösende Partner daher eine Auszahlung in Höhe von 100 % des eingelösten Gutscheinwertes. Gelder aus den nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht eingelösten Gutscheine stehen hingegen vollständig dem Anbieter zu.  

Im Detail ergeben sich demnach folgende Regelungen:

  • Bei (Teil-) Einlösung eines Regionalgutscheines überweist der Anbieter den eingelösten Gutscheinwert vollständig an denjenigen Partner, bei dem der Regionalgutschein eingelöst wurde. Dem einlösenden Partner stehen also 100% des jeweils eingelösten Gutscheinwertes zu. Der Anbieter ist verpflichtet, das Geld in Höhe der Gutscheineinlösung vollständig an den einlösenden Partner auszuzahlen.
  • Es wird klargestellt, dass sich der Auszahlungsanspruch des einlösenden Partners in jedem Falle gegen den Anbieter richtet.
  • Gelder, die nach Ablauf der Gültigkeit eines Regionalgutscheins nicht (oder nicht vollständig) eingelöst wurden, werden nicht an den Partner ausgezahlt. Der noch bestehende Restwert des jeweiligen Regionalgutscheins, welcher sich nach Ablauf der Gültigkeit dieses Gutscheins noch bei dem Anbieter befindet, verbleibt bei dem Anbieter. Der Anbieter ist befugt, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer den jeweils verbleibenden Restwert des Gutscheins für sich zu vereinnahmen.

5. Abrechnung

Wenn ein Partner einen Regionalgutschein verkauft, rechnet der Anbieter den Gutscheinverkauf mit dem Partner ab und erstellt eine Rechnung. Die Abrechnung erfolgt in Intervallen, die zwischen dem Anbieter und dem Partner abzustimmen sind (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich).

Soweit Lastschriftverfahren vereinbart ist, zieht der Anbieter den Verkaufspreis per Lastschrifteinzug vom Konto des Partners ein. Scheitert dieser Einzug, ist der Partner zu einer Zahlung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 25 € an den Anbieter verpflichtet, sofern er das Scheitern zu vertreten hat. Bankseitig berechnete Entgelte sind in diesem Betrag enthalten. Ist kein Lastschriftverfahren vereinbart, ist der Partner verpflichtet, den Verkaufspreis binnen 14 Tagen nach Gutscheinverkauf an den Anbieter mittels Überweisung zu zahlen.